Ansprüche auf Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer
Heutzutage ist die Welt und speziell auch die Arbeitswelt erheblich schnelllebiger geworden, was zu einer schnelleren Veralterung des erlernten Wissens führt. Sowohl die organisatorischen als auch die technischen nebst der kommunikativen Innovationen des beruflichen Umfeldes machen es zwingend erforderlich, dass Arbeitnehmer mit den Neuerungen Schritt halten und diese auch im täglichen Arbeitsleben anwenden können. Dies erfordert eine stetige Weiterbildung oder auch Erweiterung der Arbeitnehmerkompetenzen durch Weiterbildungen bzw. Fortbildungen. Damit dies auch wirklich effektiv durchgeführt werden kann kennt der Gesetzgeber in Deutschland den sogenannten Bildungsurlaub. Vielen Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmern sind jedoch die genauen Hintergründe sowie Rahmenumstände des Bildungsurlaubs überhaupt nicht bekannt. Vor allen Dingen die Frage, welche Rechte Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Bildungsurlaub haben, ist überaus interessant. Arbeitnehmer sollten dabei nicht nur die eigenen Rechte kennen, sondern vielmehr auch wissen, wie genau der Bildungsurlaub beantragt wird.
Um was genau handelt es sich bei dem Bildungsurlaub?
Obgleich das Wort „Bildungsurlaub“ auch das Wort „Urlaub“ beinhaltet, so darf diese spezielle Form der Beurlaubung auf gar keinen Fall mit dem Erholungsurlaub verwechselt werden. Der Bildungsurlaub dient gem. gesetzlicher Definition dazu, die politischen oder auch beruflichen nebst der kulturellen Kompetenzen einer Person mittels Weiterbildung zu festigen bzw. zu erweitern. Durch den Bildungsurlaub erhalten die Arbeitnehmer hierfür die Gelegenheit, ohne dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Einbußen bei der Lohnzahlung oder auch Freizeit bzw. Urlaubstage seitens des Arbeitnehmers befürchtet werden müssen.
Bundesweit gibt es keinerlei einheitliche Regelung im Hinblick auf den Bildungsurlaub. Sogar die Bezeichnung für den Bildungsurlaub ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch tatsächlich als Bildungsurlaub deklariert, während hingegen in anderen Bundesländern diese spezielle Form des Urlaubs auch als Bildungsfreizeit oder Bildungszeit bzw. Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet wird.
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf den bezahlten Bildungsurlaub geht zurück auf das Übereinkommen mit der Nummer 140, welches die internationale Arbeitsorganisation ILO im Jahr 1974 ins Leben gerufen hat. Durch dieses Abkommen werden die Staaten, die diese Übereinkunft unter[…]