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Geld in der Familie verleihen – Unbedingt beachten

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Geldleihe an Familienmitgliedern: Was Sie wissen sollten.
Blut ist dicker als Wasser. Diese Weisheit ist letztlich so alt wie die Menschheit selbst und schon immer wurde sich innerhalb der Familie gegenseitig ausgeholfen. Sei es die praktische Hilfe bei dem Bau eines Hauses oder im Haushalt selbst oder aber die finanzielle Hilfe, wenn es bei einem Familienmitglied wirtschaftlich mal sehr eng wird. Obgleich diese Hilfsbereitschaft innerhalb der Familie eine Selbstverständlichkeit ist, so sollte bei der Geldleihe innerhalb der Familie auch eine gewisse Vorsicht an den Tag gelegt und gewisse Dinge beachtet werden. Es ist niemals gänzlich ausgeschlossen, dass es innerhalb der Familie zu Streitigkeiten oder sogar Zerwürfnissen kommt, sodass die Geldleihe am Ende für die leihende Person zu einem gänzlichen Reinfall verkommt. Damit dies nicht geschieht, sollten gewisse Rahmenumstände bei dem Thema Geld in der Familie verleihen eingehalten werden.

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Aus der rein juristischen Betrachtungsweise heraus ist die Geldleihe ein Darlehensvertrag zwischen mindestens zwei Personen. Diese rechtliche Betrachtungsweise gilt auch dann, wenn die Parteien miteinander verwandt sind. Dies bringt natürlich die Konsequenz mit sich, dass der Darlehensnehmer das geliehene Geld an den Geldverleiher wieder zurückzahlen muss. Diese Rückzahlung muss innerhalb einer gewissen Frist erfolgen, welche beide Parteien zuvor miteinander vereinbart haben.
Die entsprechenden Rahmenbedingungen sollten schriftlich festgelegt werden
In der Familie hilft man sich. Aber auf was sollte man auch hier bei einem Privatdarlehen unter Verwandte beachten? (Symbolfoto: Christian Horz/Shutterstock.com)

Natürlich herrscht in einer funktionierenden Familie stets der Gedankengang vor, dass ein Darlehen zwischen zwei Familienmitgliedern keinerlei schriftliche Regelung erforderlich ist. Die Rückzahlung des geliehenen Geldes wird ein Stück weit als „Ehrensache“ angesehen, was ja in gewisser Weise auch nachvollziehbar ist. Rational betrachtet ist dieser Gedankengang jedoch enorm gefährlich, da sich Streitigkeiten niemals vorhersehen lassen. Dementsprechend sollten auch Familienmitglieder untereinander auf jeden Fall die Geldleihe im Rahmen eines schriftlichen Darlehensvertrages festhalten und in di[…]


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