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Hundebiss – Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche

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Hundebiss und Recht: Ein detaillierter Blick auf das Urteil des AG Aschaffenburg
In einer ruhigen Straße in der Stadt K., am 17. Dezember 2015, erlebte eine Altenpflegerin einen schrecklichen Vorfall, der nicht nur physische, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich zog. Während sie ihrer Tätigkeit in der H-Gasse 6 nachging, wurde sie unerwartet von zwei Hunden , einem Schäferhund und einem kleineren Hund, angegriffen. Die daraus resultierenden Bisswunden an beiden Armen und dem linken Unterschenkel waren so schwerwiegend, dass sie sofortige medizinische Hilfe benötigte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 130 C 250/16 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Beklagte zu 2) wurde aufgrund eines Hundebisses zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Klägerin verurteilt.

Die Klägerin wurde von zwei Hunden gebissen und erlitt Bissverletzungen an Armen und Beinen.
Die Klägerin war für einen Monat zu 100% arbeitsunfähig und musste medizinisch behandelt werden.
Die Beklagte zu 2) wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig verurteilt.
Es wurde festgestellt, dass die Beklagte zu 2) die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB bzw. § 834 BGB trägt.
Ein Mitverschulden der Klägerin wurde nicht festgestellt.
Die Klägerin erhielt 3.000,00 € Schmerzensgeld und 100,00 € Schadensersatz für zerstörte Kleidung.
Die Beklagte zu 2) muss außerdem außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 446,37 € zahlen.
Zinsen als Verzugsschaden wurden ebenfalls zugesprochen.

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Die Schwere des Angriffs war nicht nur an den physischen Wunden zu erkennen. Die Altenpflegerin war einen Monat lang zu 100 % arbeitsunfähig, musste sich intensiver medizinischer Behandlung unterziehen, und ihre Kleidung, eine Jacke und Hose der Marke Montego, wurde ebenfalls beschädigt. Diese physischen und materiellen Schäd[…]


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