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Schwerbehindertenausweis abgelehnt – Widerspruch einlegen

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Was tun wenn das Versorgungsamt die Zuerkennung eines Schwerbehindertengrades verweigert?
Eine Schwerbehinderung ist für die betroffene Person eine massive Einschränkung des Lebens, welcher natürlich auch entsprechend Rechnung getragen werden muss. Die Ursachen für die Schwerbehinderung können vielfältig sein. In der Regel erwächst die Schwerbehinderung entweder aus einer Krankheit oder aus einem Unfall heraus, sodass die betroffene Person dann natürlich auch Hilfe im Alltag benötigt.

Durch einen Schwerbehindertenausweis kann der Alltag merklich erleichtert werden, allerdings muss diese Bescheinigung zunächst erst einmal bei dem zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Nicht selten wird der Antrag jedoch abgelehnt. Diese Ablehnung kann durchaus wütend oder gar verzweifelt machen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich gegen den Ablehnungsbescheid zur Wehr zu setzen. Der Widerspruch ist hierbei der erste Schritt und sollte der Widerspruch erfolglos sein verbleibt noch der Klageweg.

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Ablehnung auf Zuerkennung Schwerbehindertengrad erhalten? Widerspruch einlegen!
Schwerbehindertenausweis abgelehnt? Was tun wenn der Grad der Behinderung (GdB) nicht anerkannt wurde? (Symbolfoto: VGstockstudio/Shutterstock.com)

Vielen Betroffenen einer Behinderung ist überhaupt nicht bewusst, dass der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bei dem Versorgungsamt zunächst erst einmal der Feststellung des sogenannten Behindertengrades dient. Hierbei gilt, dass ein Mensch ab einem Grad von 50 als schwerbehindert gilt. Sollte das Versorgungsamt den Antrag auf Schwerbehinderung ablehnen oder einen Wert von unter 50 feststellen, so kann dies die betroffene Person durchaus wütend machen oder ein Gefühl der tiefen Enttäuschung hinterlassen. Schlussendlich versagt das Versorgungsamt ja schließlich der betroffenen Person die zustehende Unterstützung bei so schwerwiegenden Beeinträchtigungen. Den Gefühlen sollte sich jedoch der Antragssteller auf gar keinen Fall hingeben. Es heißt vielmehr in solch einer Situation: Kühlen Kopf bewahren und Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid müsse[…]


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