Fahrtenbuchauflage nach langer Verzögerung für rechtswidrig erklärt
Im Urteil des VG Freiburg (Breisgau) mit dem Aktenzeichen 4 K 1025/15 vom 10. Juni 2015 geht es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen eine Fahrtenbuchauflage, die nach einem Verkehrsverstoß angeordnet wurde. Das Gericht hat entschieden, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Fahrtenbuchauflage hinter dem privaten Interesse der Antragstellerin zurücksteht, da sich die Anordnung aufgrund des erheblichen Zeitablaufs zwischen Verstoß und Bescheid als wahrscheinlich rechtswidrig darstellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, und der Streitwert wird auf 7.200 EUR festgesetzt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrtenbuchauflage.
Die Fahrtenbuchauflage wird als wahrscheinlich rechtswidrig betrachtet.
Entscheidender Faktor für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist der lange Zeitraum zwischen Verkehrsverstoß und Anordnung der Fahrtenbuchauflage.
Die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage kann nach einem erheblichen Zeitraum als unverhältnismäßig angesehen werden.
Spezialpräventiver Zweck der Fahrtenbuchauflage: Erhöhung der Verkehrsdisziplin und Ermöglichung der Fahreridentifizierung bei Verstößen.
Übersteigung der Zeitspanne von 21 Monaten nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens als unverhältnismäßig betrachtet.
Trotz zehn Geschwindigkeitsverstößen in 2014 keine Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Fahrzeugführers.
Die personelle Unterbesetzung des zuständigen Fachbereichs rechtfertigt nicht die Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage.
Die Fahrtenbuchauflage ist ein Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Sie dient dazu, die Identifizierung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen zu ermöglichen. Insbesondere bei Firmenfahrzeugen mit wechselnden Fahrern kann so die Ermittlung der verantwor[…]