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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mittelbarer Eigenbesitz an Kraftfahrzeug – Eigentumsvermutung

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LG Bonn – Az.: 1 O 61/16 – Urteil vom 30.12.2016

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Unter dem 23.12.2014 erwarb die Zeugin M und damalige Lebensgefährtin des Klägers unter dessen Firma das streitgegenständliche Fahrzeug P (Kaufvertrag Anlage 1 = Bl…. d.A.). Die Zeugin war zeitweise für die Firma des Klägers tätig. Der Kaufvertrag zwischen dem Kläger als Käufer und der Autohaus E GmbH als Verkäuferin wurde von der M3 GmbH vermittelt. Unter dem 23.12.2014 stellte die Autohaus E GmbH dem Kläger unter seiner Firma für die Lieferung des Fahrzeuges einen Betrag von 13.950,00 EUR in Rechnung (Anlage 2 = Bl…. – … d.A.), der von dem Geschäftskonto des Klägers bezahlt wurde.

(Symbolfoto: FotoYakov /Shutterstock.com)

Nach Abschluss des Kaufvertrages wurde das Fahrzeug der Zeugin M übergeben, die dieses in der Folgezeit jedenfalls auch benutzte. Der Umfang der Nutzung des Fahrzeuges durch den Kläger einerseits und die Zeugin andererseits ist zwischen den Parteien streitig.

Der für das Fahrzeug ausgestellte Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein wiesen zunächst den Kläger als Fahrzeughalter aus. Der Versicherungsschein für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges bei der X AG vom 23.02.2015 (Bl…. – … d.A.) weist die Zeugin M als Versicherungsnehmerin aus, die auch den Versicherungsantrag vom 08.01.2015 (Bl…. – … d.A.) unterzeichnet hat. Die Versicherungsbeiträge wurden von dem Geschäftskonto des Klägers gezahlt.

Unter dem 03.02.2015 stellte der Kläger bei der Staatsanwaltschaft C – … Js …/… – Strafanzeige (Bl…. – … d.A.) gegen die Zeugin M, unter anderem wegen Untreue, Betrug und Unterschlagung.

Am 21.05.2015 ging ein Betrag von 21.000,00 EUR auf dem Privatkonto des Klägers ein (Kontoauszug Bl…. d.A.). Die von dem Konto des Zeugen M2 erfolgte Überweisung enthielt die Zweckangabe „Bekannt/Ident-Nr EG… … u[…]


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