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Abschleppvertrag – Schadenersatz bei Beschädigung des abgeschleppten Fahrzeugs

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LG Augsburg – Az.: 81 O 1732/15 – Urteil vom 31.01.2017

1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die H. (…) unter der dortigen Schadennummer (…) 7.664,86 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.08.2015 zu bezahlen.

2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 3.598,51 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.888,50 € vom 06.05.2015 bis einschließlich 10.06.2015, aus 11.263,37 € vom 11.06.2015 bis einschließlich 27.08.2015 und aus 3.598,51 € seit 28.08.2015 zu bezahlen

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
(Symbolfoto: Von hedgehog94/Shutterstock.com)

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen eines Unfalls geltend, der sich am 18.03. in Augsburg beim Abschleppen seines Fahrzeugs durch die Beklagten ereignet hat.

Der Kläger hatte den in seinem Eigentum stehenden Pkw, amtliches Kennzeichen (…) auf dem Parkplatz der Firma (…) in der (…) unberechtigt geparkt. Aufgrund eines Rahmenvertrags zwischen der Firma (…) und der Beklagten zu 1), der das Entfernen von widerrechtlich auf dem Parkplatz der Firma (…) abgestellten Fahrzeugen vorsieht, wurde der Beklagte zu 1) damit beauftragt, das Fahrzeug abzuschleppen.

Der Beklagte zu 1) begab sich mit seinem Mitarbeiter, dem Beklagten zu 2) und einem Abschleppwagen zum Abstellort des Fahrzeugs, das Frontantrieb hat, bei dem kein Gang eingelegt war und die Handbremse angezogen war. Zum Abschleppen wurde der Pkw mit den Vorderrädern in eine sogenannte Abschleppbrille gestellt. Unter den Hinterreifen wurden Radroller angebracht. An den Vorderrädern wurden Zurrgurte angelegt. Danach entfernte sich der Beklagte zu 1).

Der Beklagte zu 2) fuhr mit dem Abschleppfahrzeug samt angehängtem Pkw des Klägers über die Gögginger Straße und machte über den Spiesleweg und die Nanette-Streicher-Straße eine Wendeschleife um auf der Gögginger Straße stadtauswärt[…]


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