OLG Celle – Az.: 8 U 192/10 – Urteil vom 26.01.2012
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 27. August 2010 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 254.616,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf
– 78.950,00 € seit dem 14. Mai 2008,
– 95.150,00 € seit dem 15. Mai 2008,
– 1.666,00 € seit dem 12. Februar 2010,
– 64.850,00 € seit dem 25. Februar 2010 und
– 14.000,00 € seit dem 20. Oktober 2010
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine monatliche Rente in Höhe von 2.000,00 € zu zahlen, beginnend ab dem Monat November 2010.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin 48 % und die Beklagte 52 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 37 % und die Beklagte 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
– für den Rechtsstreit 1. Instanz auf bis zu 650.000,00 € und
– für das Berufungsverfahren auf bis zu 380.000,00 €.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt unter anderem Zahlung von Invaliditätsleistungen aufgrund eines Unfalls.
Symbolfoto: Von Motortion Films/Shutterstock.comDie Parteien verbindet ein Unfallversicherungsvertrag. Der Vertrag sieht für Invalidität eine Versicherungssumme von 300.000,00 € und für Krankentagegeld ab dem 43. Tag eine Versicherungssumme von kalendertäglich 50,00[…]