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Ausschlagung des Erbe anfechten – Wie geht das?

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Erbe ausgeschlagen und jetzt anfechten? Geht das?
Ein gutes altes Sprichwort sagt „traurig ist es, muss einer sterben. Bemerkenswert wird es, gibt es was zu erben!“. Dieses Sprichwort entbehrt nicht einer gewissen Grundwahrheit, da viele Menschen mit einer Erbschaft automatisch auch ein großes Vermögen implizieren. Dies mag durchaus auch der Fall sein, wenn plötzlich eine Erbschaft eines reichen Onkels oder eines entfernten Verwandten aus Übersee bekannt wird. In der gängigen Praxis sieht die Angelegenheit jedoch gänzlich anders aus. Nicht immer ist eine Verwandtschaft auch mit einem großen Vermögen einhergehend. Vielmehr ist es so, dass durchaus auch das sogenannte Negativvermögen – sprich Schulden – mit einer Erbschaft anfallen können. Nach deutschem Erbrecht ist es dann so, dass der Erbe auch automatisch das Negativvermögen übernimmt. Für viele Erben können die Schulden, die „geerbt“ wurden, durchaus existenzbedrohende Ausmaße annehmen. In einem derartigen Fall sollte das Erbe auf jeden Fall ausgeschlagen werden. Eine Erbausschlagung ist jedoch an gewisse Faktoren geknüpft, die ein Erbe im Fall des Falles kennen sollte.

Die Erbausschlagungsmöglichkeit ergibt sich aus den §§ 1943 fort folgende Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesen Paragrafen wird den Erben das Recht eingeräumt, eine an ihn herangetragene Erbschaft auszuschlagen. Die Möglichkeit der Erbausschlagung ist jedoch an eine Frist geknüpft. Diese Frist beträgt 6 Wochen.
Wann beginnt die Frist und wo muss das Erbe ausgeschlagen werden?
(Symbolfoto: Von Iakov Filimonov/Shutterstock.com)

Die sechswöchige Frist beginnt mit der Kenntnisnahme der Erbschaft. Innerhalb der sechs Wochen hat der Erbe dann Zeit zu prüfen, ob die Erbschaft mit einem positiven oder einem negativen Vermögen verbunden ist. Dies gestaltet sich in der gängigen Praxis nicht immer einfach. Besonders dann, wenn der Erblasser dem Erben nicht oder nur sehr vage persönlich bekannt ist, kann die Recherche im Hinblick auf die Vermögenswerte sehr zeitaufwendig und schwierig werden. Es sollte in einem derartigen Fall jedoch auf gar keinen Fall unterlassen werden, eine Prüfung vorzunehmen. Sollte die Recherche das Ergebnis mit sich bringen, dass die Erbschaft mit Schulden[…]


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