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Wird ein Abflug einer nicht europäischen Airline in Deutschland annulliert so kann der Reisende seine Ausgleichsansprüche nach der EU- Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG vor einem deutschen Gericht geltend machen (BGH, Urteil vom 18.01.2011, Az: X ZR 71/10).[…]