Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufklärungsgespräch – Nachweis ordnungsgemäßer Aufklärung

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Vernehmung  Arzt
OLG Dresden – Az.: 4 U 2883/19 – Urteil vom 30.06.2020

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.12.2019 – Az. 4 O 934/18 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 45.475,26 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Der Kläger begehrt von den Beklagten Schmerzensgeld, Schadensersatz sowie die Feststellung der Einstandspflicht für materielle Vergangenheits- und Zukunftsschäden sowie zukünftige immaterielle Schäden wegen behaupteter Aufklärungs- und Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Intubationsnarkose.

Nachdem der Kläger am 05.06.2017 einen Unfall mit seinem Kleinkraftrad erlitten hatte, wurde er in die Notaufnahme des Klinikums der Beklagten verbracht. Dort wurde eine Claviculafraktur diagnostiziert, die operativ versorgt werden musste. Am Abend des Unfalltages wurde mit dem Kläger ein Aufklärungsgespräch über die durchzuführende Anästhesie geführt, dessen Inhalt streitig ist. Zur Durchführung der Operation wurde er am nächsten Tag bei der Beklagten aufgenommen. Postoperativ zeigte sich bei dem Kläger eine Trachealperforation, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führte.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Das Landgericht hat die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und mündlicher Erläuterung des Gutachtens abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der Kläger sei ordnungsgemäß aufgeklärt worden, was durch den Aufklärungsbogen mit handschriftlichen Eintragungen belegt werde. Ferner sei nach den Ausführungen des Sachverständigen ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen nicht gegeben.

Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Zu deren Begründung rügt er, dass das Landgericht der Aufklärungsrüge nicht ausreichend nachgegangen sei, da es weder den Kläger noch dessen Ehefrau oder den Zeugen Dr. S… zum Aufklärungsgespräch angehört habe. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte sich der Kläger möglicherweise für eine andere Alternative der Narkose entschieden.

Entgegen den landgerichtlic[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv