Amtsgericht Pirmasens
Az.: 1 C 197/02
Urteil vom 24.07.2002
In dem Rechtsstreit wegen Kaufpreisforderung hat das Amtsgericht Pirmasens auf die mündliche Verhandlung vom 03.07.2002 für Recht erkannt:
1.
Der Beklagte wird verurteilt, als Gesamtschuldner neben Herrn H… C… an die Klägerin 832,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.05.2002 zu zahlen.
2 .
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Der Beklagte tätigte bei der Klägerin unter dem 17.07.2001 für sich und weitere 7 Parteien eine Heizölsammelbestellung über eine Menge von ca. 36.500 l. Das Heizöl sollte an insgesamt 9 Abladestellen abgeladen werden. Im Hinblick auf die Gesamtmenge gewährte die Klägerin den Sammelbestellern einen Preis von 60 DM je 100 1 Heizöl zuzüglich Mehrwertsteuer. Insoweit war zwischen den Parteien vereinbart, dass die Rechnungen durch die Klägerin für jede Abnahme stelle getrennt an jeden einzelnen Abnehmer gestellt werden sollten.
Zur Gruppe der Sammelbestellter, für die der Beklagte die Bestellung aufgegeben hatte, gehörte auch Herr H… C…, …straße 21 in …. Dieser erhielt insgesamt 3006 l Heizöl, wofür ihm dann ein Betrag von 2.092,18 DM in Rechnung gestellt wurde.
Die Klägerin mahnte den Abnehmer C… unter dem 28.08. und 06.09.2001 jeweils an, wobei sie für jede Mahnung einen Betrag von 10 DM in Rechnung stellte. Der Abnehmer C… zahlte
dann am 01.10.2001 einen Betrag von 500 DM an die Klägerin.
Nach Verrechnung auf Kosten und Zinsen verblieb noch ein offener Rechnungsbetrag von 1.687,60 DM. Wegen dieses Betrages erwirkte die Klägerin gegen den Beklagten und gegen den Abnehmer H…, C… jeweils einen Mahnbescheid. Während der Beklagte gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat, ist gegen den Abnehmer C… dann ein Vollstreckungsbescheid ergangen, der zwischenzeitlich rechtsk[…]