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Nachbaranspruch auf Beseitigung von überwachsenden Wurzeln sowie Kürzung von Sträuchern

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AG München – Az.: 173 C 19258/09 – Urteil vom 28.02.2012

1. Die Beklagte wird verurteilt, die angrenzend entlang der Garageneinfahrt der Kläger (Grundstück … in München, Fl.-Nr. … der Gemarkung München, Sektion …) auf dem Grundstück der Beklagten (… Fl.-Nr. … der Gemarkung München, Sektion …) befindlichen Pflanzen, bestehend aus Eiben und Thuja, auf die Höhe des bestehenden Sichtschutzzauns zurückzuschneiden.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den vom genannten Grundstück der Beklagten ausgehenden Überhang auf das Grundstück der Kläger, bestehend aus eingedrungenen Wurzeln entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze, zu beseitigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 490,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 05.08.09 zu bezahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger als Gesamtschuldner 30% und die Beklagte 70% zu tragen.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 €. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: Von ppa/Shutterstock.com

Die Parteien streiten um den Rückschritt von Pflanzen entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze.

Die Parteien sind Eigentümer der aneinander grenzenden Grundstücke … und … in München.

Angrenzend zur Garageneinfahrt der Kläger wachsen seit 1981 Eiben und Thuja auf dem Grundstück der Beklagten hinter einem Sichtschutzzaun. Vor dem Jahr 2008 waren diese niedriger als 2 m. Von den auf dem Grundstück der Beklagten befindlichen Bäumen entlang der Grundstücksgrenze wachsen Wurzeln auf das klägerische Grundstück herüber. Ursprünglich wuchsen auch Zweige über die Grenze, diese wurden jedoch zwischen dem 17.08. und dem 06.09.11, also während des laufenden Verfahrens, abgeschnitten. Auch einige der Wurzeln wurden zwischenzeitlich am 27.09.11 entfernt. Im Bereich der 4. Sichtschut[…]


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