Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall bei Fahrstreifenwechsel wegen eines herannahenden Sonderrechtsfahrzeugs

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

LG Hamburg – Az.: 306 S 3/12 – Urteil vom 06.07.2012

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 09.12.2011, Az. 716a C 241/11, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.525,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 3.037,47 € vom 12. Mai 2011 bis zum 10. Juni 2011, aus einem Betrag von 2885,55 € vom 11. Juni 2011 bis zum 10 August 2011, aus einem Betrag von 3.525,95 € vom 11. August 2011 bis zum 09. Januar 2012 sowie aus einem Betrag von 2.244,90 € seit dem 10. Januar 2012 abzüglich bereits gezahlter Zinsen in Höhe von 43,71 € zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 402,82 € freizuhalten.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
I.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf das angegriffene Urteil verwiesen.
Entscheidungsgründe
II.

Kurze Begründung für die Abänderung der angefochtenen Entscheidung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 ZPO:

Symbolfoto: Von altanakin /Shutterstock.com

Die Beklagte haftet dem Kläger aus dem streitgegenständlichen Unfall vom 22. Februar 2011 zu 100%. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht einen Verstoß des Fahrers der Beklagten gegen § 7 Abs. 5 StVO festgestellt. Nach dieser besonders strengen Vorschrift hätte der Fahrer der Beklagten sich beim Fahrstreifenwechsel so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hätte a u s g e s c h l o s s e n sein sollen. Wer sich so verhalten muss, hat die Pflicht, erheblich gesteigerte Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, und trägt nahezu die alleinige Verantwortung dafür, dass es bei seinem – vom Gesetzgeber zu Recht als besonders gefährlich eingestuften – Fahrmanöver nicht zu einem Unfall kommt. Nachdem sich hier gleichwohl der Unfall ereignet hat, spricht bereits der erste Anschein dafür, dass der Fahrer der Beklagten diesen Anforderungen nicht gerecht geworden ist und damit […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv