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Rechtsanwälte Kotz GbR

Übertragung der Hauswarttätigkeit auf Mieter

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Mietminderung wegen Schlechterfüllung
AG Oldenburg – Az.: 11 C 62/12 (XXVII) – Urteil vom 28.11.2012

1.) Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Uelzen vom 19.7.2011 (Gesch. Nr. 11-8463463-0-4) wird aufgehoben. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

2.) Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110  % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Der Streitwert des Verfahrens wird auf bis zu 900,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erstattung von Zahlungen, die auf frühere Nebenkostenabrechnungen geleistet wurden.

Der Kläger mietete vom ehemaligen Eigentümer des Objekts … in Oldenburg und Rechtsvorgänger des Beklagten, Herrn …, eine dort in der Mitte des obersten Stockwerks gelegene Wohnung. Die Wohnung weist eine Größe von 50,71 qm und das Haus eine Gesamtfläche von 698,04 qm. Der Beklagte erwarb die Immobilie im Jahr 2008 und trat auf Seite des Vermieters in das Mietverhältnis ein. Nach den kaufvertraglichen Abwicklungen erfolgte der Antritt und Besitzübergang Anfang Mai 2008. In dem Haus betreibt auch der Prozessbevollmächtigte des Klägers seine Kanzlei und ist ebenfalls Mieter des Beklagten.

Die Objekt- und Mietverwaltung wurde – wie es auch beim Voreigentümer … der Fall war – für den Beklagten in der Zeit von Mai 2008 bis zum Frühjahr 2011 durch die Streit-verkündete zu 1), die Firma … , durchgeführt. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist der Streitverkündete zu 3), Herr … . Dieser führt zugleich die Firma …, die bestimmte Dienstleistungen an Mietshäusern ausführt. Bei der Firma handelt es sich um die Streitverkündete zu 2).

Symbolfoto: Von Phoderstock /Shutterstock.com

Im April 2008 schloss die Firma … mit dem Voreigentümer des Objektes, … , einen Vertrag, in dem sie sich gegen Zahlung einer monatlichen Vergütung in Höhe von 120,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtete, ab Anfang Mai 2007 für die Dauer von 5 Jahren Hausmeistertätigkeiten zu ab[…]


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