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Asperger-Syndrom – Ablehnung der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens

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OLG Karlsruhe, Az.: 3 (5) Ss 724/14 – AK 3/15, Beschluss vom 20.07.2015

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts C. – 6. Kleine Strafkammer – vom 5. September 2014 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Kleine Strafkammer des Landgerichts C. zurückverwiesen.
Gründe
Symbolfoto: Von Green Apple /Shutterstock.com

Das Amtsgericht D. verurteilte den Angeklagten am 17.10.2013 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten. Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verwarf das Landgericht C. mit Urteil vom 5.9.2014 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt wurde. Hiergegen richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte Revision, welche die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.

Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt mit Schrift vom 5.1.2015, die Revision als unbegründet zu verwerfen.

I.

Nach den Feststellungen der Strafkammer holte der Angeklagte die Nebenklägerin in den frühen Morgenstunden des … .2013 auf ihre Bitte hin mit seinem Auto bei Freunden ab und zwang sie bei einer Unterbrechung der Fahrt auf dem Rücksitz des Wagens mit Schlägen und Drohungen zum Geschlechtsverkehr.

II.

Die Revision des Angeklagten hat jedenfalls mit der Verfahrensrüge – zumindest vorläufig – Erfolg.

Die Strafkammer hat die Anträge, zur Aussage der Geschädigten ein Glaubhaftigkeitsgutachten einzuholen, zu Unrecht unter Annahme eigener Sachkunde abgelehnt.

Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, ist Aufgabe des Tatrichters, der in der Regel über die dafür erforderliche Sachkunde verfügt. Einen Sachverständigen hinzuzuziehen, ist nur dann geboten, wenn Besonderheiten des Sachverhalts Zweifel daran aufkommen lassen, ob die Sachkunde des Richters auch unter den konkreten Umständen ausreicht (st. Rspr., s. BGH, NStZ 2013, 672 m.w.N.). Solche Zweifel können sich bei einer erwachsenen Aussageperson z. B. ergeben, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass ihre Wahrnehmungs- oder Erinnerungsfähigkeit aufgrund einer besonderen psychis[…]


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