Die Natur kann viele Schäden verursachen. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 wurden durch übermäßigen Schneefall in den südlichen Gefilden der Bundesrepublik zahlreiche Schäden an Gebäuden verursacht, deren Kosten in die Millionenhöhe gingen. Jeder Immobilienbesitzer möchte sich natürlich so gut wie möglich gegen Schäden versichern, doch muss die Versicherung dafür einen ganz gewissen Passus enthalten. Die Rede ist von den Elementarschäden, die ausdrücklich mit versichert werden müssen.
Viele Menschen sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, was genau im versicherungsrechtlichen Bereich als Elementarschäden bezeichnet wird und welche Voraussetzungen für eine Regulierung des Schadens seitens des Versicherungsgebers vorliegen müssen.
Obgleich sich dieser Satz auf den ersten Blick durchaus positiv anmutet, so nimmt das Versicherungsrecht im Hinblick auf die Elementarschäden durchaus noch Einschränkungen vor.
Generell werden Schäden durch
Sturm
Überschwemmungen und Rückstau
Hagel
Hochwasser,
Schneedruck sowie Lawinen
Erdrutsche
Erdsenkungen
Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass ganz gewisse Vorbedingungen an das Naturwirken gestellt werden, damit diese letztlich auch als Elementarschäden anerkannt werden. Auch die exakte Definition der Schadenursache spielt aus versicherungstechnischer Sicht durchaus eine große Rolle. Bei einem Sturm beispielsweise muss die Windstärke ein Minimum von 8 erreicht haben.
Die Überschwemmung und der Rückstau
Starker Regeln kann sehr schnell zu einer Überschwemmung führen. Insbesondere bei Überflutungen auf einem versicherten Grundstü[…]