Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Az: 5 UF 110/13
Beschluss vom 08.05.2014
Tenor
1. Auf die Beschwerden der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bremen vom 07.11.2013, Az. 65 F 3205/11, dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegnerin aufgegeben wird, an den Antragsteller € 154.682,39 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2014 zu zahlen. Im Übrigen werden die Beschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegnerin wird die Aufrechnung mit dem in ihrem Schriftsatz vom 13.08.2007 geltend gemachten Anspruch in Höhe von € 94.509,63 wegen der behaupteten Tilgung eines Darlehens gegenüber der B.-Bank i.H. von € 82.181,97 und der Rückzahlung dieses Darlehens i.H. von € 12.327,66 durch 27 monatliche Raten á € 456,58 ab November 2003 vorbehalten. Das Verfahren wird insoweit an das Amtsgericht Bremen zur weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Verfahrens – einschließlich der Kosten der Nebenintervention – zurückverwiesen.
Gründe
Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin aus einem Ehevertrag vom 08.06.1983 auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück in Anspruch genommen. Nach dessen Veräußerung verlangt er nunmehr stattdessen den Veräußerungserlös.
Die Beteiligten heirateten am 28.11.1967. Seit dem 23.09.2008 sind sie rechtskräftig geschieden.
Der Antragsteller wurde 1977 Gesellschafter der G. GmbH & Co. KG. Diese bestand aus vier Gesellschaftern und hatte in der Folgezeit ihren Geschäftsbetrieb auf dem Grundstück B.-Straße. Eigentümer dieses Grundstücks waren zu je ¼ die jeweiligen Ehefrauen/Verwandten der vier Gesellschafter. Diese erwarben das Grundstück gemeinsam zu einem Preis von insgesamt 120.000 DM, wobei jeder Gesellschafter seiner Ehefrau/Verwandten 30.000 DM hierfür zur Verfügung stellte. Die Ehefrauen/Verwandten vermieteten das Grundstück an die G. GmbH & Co. KG. Die Kosten für die Errichtung des Firmengebäudes wurden mit einem Darlehen finanziert, das mit zwei Grundschulden über insgesamt 990.000 DM auf dem Grundstück abgesichert w[…]