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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nichtangelegter Sicherheitsgurt in Siegen-Geisweid

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de


Vorgeworfener Verstoß:
Nichtbefolgung des Haltegebotes des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle und Nichtanlegung des während der Fahrt vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes

Geldbuße in Höhe von 85,00 EUR / 1 Punkt



System zur Messung:



Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein



Datum:
01.03.2018


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 01.03.2018 in Siegen-Geisweid in der Schießbergstraße, FR Sohlbacher Straße nicht das Haltegebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung befolgt zu haben. Ferner war der während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 85,00 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.

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