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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugnachbesserung: Zahlung Zug-um-Zug gegen die Erbringung von Nachbesserungsarbeiten

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LG Mühlhausen, Az: 2 T 290/11, Beschluss vom 18.01.2012

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 07. Dezember 2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nordhausen vom 02. Dezember 2011, Aktz.: 2 M 2178/11, abgeändert.

Die Frau Obergerichtsvollzieherin … – im Falle ihrer Verhinderung auch jeder andere Gerichtsvollzieher – wird angewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des LG Mühlhausen vom 24. Januar 2011, Aktz.: 3 O 477/10, einzustellen, bis ihr ein KFZ-Sachverständiger bescheinigt hat, dass die im Vergleich bezeichneten Nachbesserungsarbeiten/Mängelbeseitigungsarbeiten durch die Gläubigerin mangelfrei erbracht worden sind.
Gründe
I.

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich, den die Parteien am 24.01.2011 zum Aktenzeichen 3 O 477/10 vor dem Landgericht Mühlhausen geschlossen haben. Dieser lautet auszugsweise wie folgt: „1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin 5.699,80 EUR zuzüglich vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 253,75 EUR Zug um Zug – nicht jedoch vor dem 01.04.2011 – gegen kostenlose und vollständige Beseitigung der Mängel, soweit vorhanden, an dem Fahrzeug VW-Transporter Kombi, amtl.-Kennz.: … , Fahrzeugident.-Nr. … , insbesondere:

a) Die Kupplung des Fahrzeugs schleift ohne jede Betätigung, sofern das Fahrzeug sich im Lastbetrieb (Bergauffahrt oder Fahrt im beladenen Zustand) befindet.

b) Die Lenkung des Fahrzeugs ist schwergängig und weicht damit von der üblichen und mangelfreien Beschaffenheit einer Fahrzeuglenkung ab.

c) Sowohl im Bereich der Vorderachse wie auch im Bereich der Hinterachse treten laute ständige starke Quietschgeräusche auf.

d) Der Turbolader des Fahrzeugs verursacht, wenn er in Betrieb ist, laute Pfeifgeräusche und Rückgabe des Fahrzeugs.

Foto: diego cervo/Bigstock

2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Beklagte den Betrag in 19 monatlichen Raten zu je 300,00 EUR und einer Schlussrate in Höhe von 253,55 EUR leisten kann. Die Raten sind jeweils zum 1. des Monats fällig.Gerät der Beklagte mit einer Rate mehr als 10 Tage in Verzug, so wird der gesamte noch offene Betrag zur Zahlung fällig und ist dann mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.“Mit S[…]


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