Aufhebungsverträge sollten Arbeitnehmer immer genau prüfen lassen um Nachteile zu vermeiden
Es ist durchaus normal, dass ein arbeitsvertragliches Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beendet wird. Zwar gibt es tatsächlich noch Arbeitnehmer, die ihr gesamtes Berufsleben in einem einzigen Unternehmen verbringen, allerdings sind diese Arbeitnehmer heutzutage in der Minderheit. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Arbeitgebern, die an ihren Mitarbeitern – trotz aller Widrigkeiten – festhalten. Das Berufsleben ist heutzutage sehr viel schnelllebiger geworden, sodass immer mehr Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeber ein arbeitsvertragliches Verhältnis schneller beenden. Die Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist jedoch überaus entscheidend. Gerade für Arbeitnehmer besteht bei einer Kündigung verbunden mit einem Aufhebungsvertrag durchaus Anlass zur Vorsicht, da sich in der jüngsten Zeit ein ganz besonderes Modell dieser Art der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses etabliert hat.
Es ist leider keine Seltenheit, dass ein Arbeitgeber direkt mit dem Kündigungsschreiben auch einen nicht unterzeichneten Aufhebungsvertrag beifügen. Sollte die Kündigung von dem Arbeitnehmer akzeptiert werden, so wird der Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer unterzeichnet. Dies geschieht zumeist in dem Glauben, dass der Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung verbunden ist. Die Unterschrift des Arbeitgebers fehlt jedoch noch auf dem Vertrag.
Vorsicht bei einer Kündigung mit angehängtem Aufhebungsvertrag. Nicht immer führt der Arbeitgeber damit gutes im Schilde. Lassen Sie immer Aufhebungsverträge rechtlich prüfen (Symbolfoto: schillermedien/Shutterstock.com)
Die große Gefahr
Eines der Hauptprobleme, welche bei dieser Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer besteht, ist der Glauben an einen gültig abgeschlossenen und damit wirksamen Aufhebungsvertrag. In diesem Aufhebungsvertrag ist in der gängigen Praxis auch eine Abfindungszahlung enthalten. Der Arbeitnehmer geht nunmehr naturgemäß auch davon aus, dass diese Zahlung seitens des Arbeitgebers gezahlt wird. Die Problem[…]