Streit um Krankenversicherungsbeiträge nach Kündigung
Das Gericht wies die Klage einer Krankenversicherung gegen einen ehemaligen Versicherungsnehmer ab. Der Versicherer konnte nicht beweisen, dass er den Versicherungsnehmer ausreichend über die Unwirksamkeit seiner Kündigung informiert hatte. Dieser Mangel an Kommunikation führte zur Anerkennung der Kündigung und damit zum Verlust des Anspruchs auf Prämienzahlungen durch den Versicherer.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Klage der Krankenversicherung gegen einen Versicherungsnehmer wurde abgewiesen.
Kündigung des Versicherungsvertrags erfolgte während einer Insolvenz des Versicherten.
Streitpunkt war die Kommunikation über die Kündigungswirksamkeit zwischen Versicherer und Versichertem.
Der Versicherer konnte nicht nachweisen, dass der Versicherte über die Notwendigkeit eines Nachweises zur Anschlussversicherung informiert wurde.
Laut Urteil ist eine Kündigung wirksam, wenn der Versicherer den Versicherten nicht unverzüglich über Mängel der Kündigung informiert.
Die Klägerin konnte keinen Beweis erbringen, dass sie den Beklagten ausdrücklich auf die Unwirksamkeit der Kündigung hingewiesen hatte.
Nach Treu und Glauben und ständiger Rechtsprechung entstand ein Vertrauenstatbestand zugunsten des Versicherungsnehmers.
Der Versicherer kann sich nicht auf einen Prämienanspruch berufen, wenn keine Gegenleistung erbracht wird.
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