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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten – Voraussetzungen

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LG Heilbronn, Az.: 8 Qs 40/17

Beschluss vom 11.10.2017

1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 3. August 2017, durch welchen die im Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 16. Dezember 2014 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, wird als unbegründet verworfen.

2. Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
I.

Der Beschwerdeführer ist durch Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 16. Dezember 2014 – rechtskräftig seit 24. Dezember 2014 – wegen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 hat das Amtsgericht Heilbronn die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt und dem Verurteilten auferlegt ab Rechtskraft des Urteils einen Geldbetrag in Höhe von 3.000,– Euro, in monatlichen Raten zu je 150,– Euro, an den Kinderschutzbund Heilbronn e.V. zu bezahlen.

Symbolfoto: www.BillionPhotos.com/Bigstock

Zur Schadenswiedergutmachung ist dem Verurteilten ferner auferlegt worden einen Betrag in Höhe von 500,– Euro an den Zeugen und einen weiteren Betrag in Höhe von 100,– Euro an die Firma zu bezahlen.

Der Verurteilte ist zudem angewiesen worden jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht mitzuteilen. Zuletzt ist er der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt worden. Die Geldauflagen hat der Verurteilte nachfolgend vollständig durch Zahlung von insgesamt 3.600,– Euro erfüllt.

Am 20. März 2017 hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn erneut Anklage gegen den Verurteilten erhoben (Az. 31 Ds 14 Js 13474/16). Darin legt sie ihm ein Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung, begangen am 19. Februar 2016, sowie zwei Vergehen des Diebstahls, begangen am 15. Juli 2016 und 13. Dezember 2016, zur Last. Die Hauptverhandlung in dieser Sache ist am 21. Juli 2017 vor dem Amtsgericht – Strafrichter – Heilbronn durchgeführt und der Beschwerdeführer wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wo[…]


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