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Die Krankentagegeldversicherung im Versicherungsrecht

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Wann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist
Eine Krankentagegeldversicherung ist besonders für Selbständige sowie Gutverdiener eine äußerst wichtige Absicherung. Denn auch wenn bei einer Firmengründung der Unternehmer zunächst nicht von einer langen Krankheit ausgeht, kann diese schneller eintreten, als erwartet. Gerade dann ist die Erleichterung groß, wenn im Vorfeld eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde. Denn hierbei zahlt der Anbieter täglich einen vereinbarten Beitrag. Diese Versicherung gleicht das fehlende Einkommen des Unternehmers aus. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Allerdings beträgt dies lediglich etwa 60 % des Gehalts. Deshalb sollte man im Vorfeld genau prüfen, ob dies ausreicht, um während eines längeren Krankheitsfalls den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

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Wir beraten Sie bei Problemen und Fragen zur Ihrer Krankentagegeldversicherung.
Symbolfoto: Henrik Dolle/Fotolia

Was sich so unkompliziert anhört, ist in Wahrheit alles andere als das. Denn die Krankentagegeldversicherung ist eine der kompliziertesten Versicherungen. Nicht umsonst bietet der Markt zahlreiche Fachanwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht wissen wir, wie häufig es hier zu Konflikten kommt. Gerne beraten wir Sie umfassend um kompetent zu allen Fragen und Problemen mit Ihrer Versicherung.  Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und vertreten Ihre Interessen nachdrücklich und konsequent gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

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Zu Problemen mit einer Krankentagegeldversicherung kann es dann kommen, wenn diese im Krankheitsfall nicht zahlt.  Hierfür kann es eine Vielzahl von Gründen geben:
1. Versicherungsvertrag kam nicht zu Stande
Ein Grund, weshalb die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, kann sein, dass sie behauptet, dass der Versicherungsvertrag nicht zu Stande kam. Und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer unrichtige Angaben tätigt. Dies kann arglistig oder aber auch fahrlässig geschehen. Bei Fahrlässigkeit hat die Ve[…]


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