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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserücktrittsversicherung: unerwartet schwere Erkrankung

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AG Kusel, Az.: 2 C 335/13

Urteil vom 20.11.2013

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Symbolfoto: champlifezy/bigstock

Unter dem 13.11.2012 buchte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Antalya bei der … Touristik GmbH. Der Reisepreis betrug 1.287,00 €. Unter dem 07.02.2013 fand beim Kläger eine Routineuntersuchung bei seiner Hausärztin statt. Anlässlich dieses Termins teilte der Kläger seiner Ärztin mit, er verspüre Schmerzen auf dem Handrücken und es bestehe auch eine Berührungsempfindlichkeit. Seine Hausärztin teilte dem Kläger daraufhin mit, dass die beschriebenen Symptome gegebenenfalls auf eine Halswirbelsäulenerkrankung zurückzuführen seien. Für eine genaue Diagnose sei aber die Durchführung einer MRT notwendig. Aus diesem Grund begab sich der Kläger unter dem 07.03.2013 zu einer Untersuchung bei Herrn Dr. S… Anlässlich dieses Termins wurde eine MRT durchgeführt. Die dabei erstellten Aufnahmen nahm der behandelnde Mediziner mit dem Kläger kurz in Augenschein. Er teilte dem Kläger weiterhin mit, dieser müsse so schnell wie möglich in der Neurochirurgie vorstellig werden. Unter dem 19.03.2013 schloss der Kläger sodann eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Beklagten ab. Der Reiserücktrittsversicherung lagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten zu Grunde.

Unter § 2 AVB RR 13 ist formuliert:

„Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

[…]

– unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wo[…]


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