Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückforderung Betriebskosten bei nicht ordnungsgemäßer Wertstofftrennung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Frankenthal – Az.: 3a C 288/18 – Urteil vom 15.02.2019

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Die zulässige Klage bleibt in der Sache ohne Erfolg.

Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist gem. § 29a ZPO örtlich und sachlich nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 GVG ausschließlich zuständig.

Die Kläger haben als Mieter einer Wohnung der Beklagten in der Wohnanlage H… keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebsnebenkosten aufgrund der Nebenkostenabrechnung vom 04.06.2018 in Höhe von € 340,82, § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB.

(Symbolfoto: Arkom Suvarnasiri/Shutterstock.com)

Soweit der Nebenkostenabrechnung Kosten der Müllbeseitigung in Höhe von insgesamt € 18.334,38 (€ 16.258,82 Abfallentsorgungsgebührenbescheid der Stadtwerke F… und € 2.177,71 aus 14 Einzelrechnungen des EBF sowie einer Rechnung der Dienstleistung L… für Sperrmüllentsorgung) zugrunde gelegt werden, handelt es sich bei den Kosten der Müllbeseitigung um Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1, Abs. 4 BGB .Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.01.2010, NZM 2010, 274 ff. (Rn. 24) bereits die Umlagefähigkeit der Kosten für den Abtransport illegal auf Gemeinschaftsflächen abgestellten Sperrmülls bejaht, ebenso die Umlagefähigkeit der Kosten der Beseitigung von Verunreinigungen von Außenflächen durch Dritte (BGH NZM 2016, 353). Soweit der Vermieter auf ein rechtswidriges Verhalten der Mieter durch Überprüfung der hoheitlich angeordneten Wertstoffrechnung sowie über das ggf. anschließende Nachsortieren reagiert, so gebietet die Zuordnung nach Risikosphären auch vorliegend die Umlagefähigkeit auf die Mieter des Wohnanwesens insgesamt. Es steht fest, dass eine ordnungsgemäße Wertstofftrennung heute auch den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft entspricht und ein entsprechendes Verhalten auch ihre Mietnutzung unterstützt. Ein Ergebnis, wonach der Vermieter für pflichtwidriges Verhalten der Mieter haftet, ist im Ergebnis nicht sachgerecht, auch hat die Betriebskostenverordnung selbst die Wertentscheidung „Haftungsgemeinschaft Mieter“ in §[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv