Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Befangenheit – manipulierter Verkehrsunfall eigene Recherchen Richter in Altfällen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Düsseldorf – Az.: 11 W 35/20 – Beschluss vom 11.11.2020

In Sachen hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 11.11.2020 beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 19.08.2020 aufgehoben.

Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 23.06.2020 gegen den Richter am Landgericht R. wird für begründet erklärt.
Gründe:
I.

Mit Schriftsatz vom 16.04.2020 reichte der Kläger eine Klage gerichtet auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 04.11.2018 beim Landgericht Düsseldorf ein, den der Beklagte zu 1) durch einen verkehrswidrigen Fahrspurwechsel schuldhaft verursacht haben soll.

Der Beklagte zu 1) führte in seiner Klageerwiderung zahlreiche Indizien an (Spurwechselunfall, Geschwindigkeitserhöhung durch den Kläger, älteres Fahrzeugmodell des Klägers mit zahlreicher Sonderausstattung, Abrechnung auf Gutachtenbasis, mehrfache und erhebliche Vorschäden am klägerischen Fahrzeug), die nach seiner Meinung für einen durch den Kläger absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall sprächen.

Der als befangen abgelehnte Richter am Landgericht R. recherchierte sodann im gerichtsinternen Verfahrensregister den Nachnamen des Klägers und – nachdem es mehrere Treffer gab – forderte mit Verfügung vom 31.10.2019 die entsprechenden Akten an. Hierüber informierte er die Parteien. Es sind hierbei zwei Verfahren (Az.: 6 O … und 15 O …) bekannt geworden, bei denen der Kläger als Fahrer von Kraftfahrzeugen an Verkehrsunfällen beteiligt war. Beiden Parteien wurde Akteneinsicht gewährt. Mit Hinweisbeschluss vom 12.06.2020 teilte der abgelehnte Richter den Parteien mit, dass er beabsichtige, das Verfahren gemäß § 149 Abs. 1 ZPO auszusetzen und die Akte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zuzuleiten, mit der Bitte um Einleitung von Ermittlungen gegen den Kläger. Grundlage für die von ihm in dem Beschluss für einen provozierten Verkehrsunfall angeführten Indizien waren u. a. Erkenntnisse aus den beiden beigezogenen Verfahrensakten.

Der Kläger hat daraufhin den Richter am Landgericht R. mit Schriftsatz vom 23.06.2020 als befangen abgelehnt. Er ist der Meinung, Richter am Landgericht R. sei befangen, weil er auf eigene Initiative eine Recherche nach dem Kläger im gerichtsinternen Verfahrensregister durchgeführt habe. Es läge ein Verstoß gegen den im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz vor. Zudem habe der Richter gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot verstoßen.

In seiner dienstlichen Stellungnahme hat der ab[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv