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Annahme des Übersehens von Verkehrszeichen – Voraussetzungen

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Ein Auge für Verkehrsschilder und die Rolle der finanziellen Situation in Bußgeldfällen
In einem jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm war eine Beschwerde gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Fokus. Im besonderen Interesse standen hierbei zwei wesentliche Aspekte: Zum einen die allgemeine Erwartung, dass Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen wahrnehmen, und zum anderen die Frage, inwiefern die finanzielle Situation des Beschuldigten bei der Festsetzung eines Bußgeldes berücksichtigt werden muss.

Direkt zum Urteil Az: III-4 RBs 217/21 springen.

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Die Verantwortung der Fahrer bei der Wahrnehmung von Verkehrsschildern
Gemäß dem Beschluss des OLG Hamm wird allgemein davon ausgegangen, dass Verkehrsteilnehmer korrekt platzierte Verkehrszeichen erkennen. In dem besprochenen Fall wurde das Verkehrszeichen, welches eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorschrieb, von der Beschwerdeführerin übersehen. Dennoch wurde die Rechtsbeschwerde abgewiesen. Denn laut OLG Hamm muss die Möglichkeit, dass der Beschuldigte ein Verkehrszeichen übersehen hat, nur berücksichtigt werden, wenn er sich ausdrücklich darauf beruft oder wenn andere Anhaltspunkte dafür vorliegen. In diesem Fall gab es keine solchen Anhaltspunkte und die Geschwindigkeitsbegrenzung war klar und mehrfach ausgeschildert.
Bedeutung der finanziellen Verhältnisse bei der Festsetzung eines Bußgeldes
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Beschlusses betrifft die Frage, ob die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten bei der Verhängung eines Bußgeldes über 250 Euro näher betrachtet werden müssen. Hier entschied das OLG Hamm, dass nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird. Dies gilt auch dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten außergewöhnlich gut oder schlecht sind.
Schlussfolgerungen aus dem Beschluss
Dieser Beschluss verdeutlicht einmal mehr die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer, ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen wahrzunehmen. Darüber hinaus unterstreicht er, dass die finanziellen Verhältnisse eines Beschuldigten in einem Bußgeldverfahren nur dann eine Rolle spielen, wenn das verhängte Bußgeld von der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße abweicht oder wenn die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten außergewöhnlic[…]


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