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Vermieter kann „klammen“ Nachmieter ablehnen!

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AG Charlottenburg, Az.: 235 C 259/15

Urteil vom 29.02.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gebührenstreitwert wird auf 6516,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger sind Mieter einer Wohnung der Beklagten. Sie nehmen die Beklagte auf Zustimmung zur Auswechslung eines Mieters in Anspruch.

Foto: AndreyPopov/ Bigstock

Die Kläger mieteten mit Mietvertrag vom 1.12.2013 bei der Beklagten eine Wohnung in … an. Wegen des genauen Inhalts des Mietvertrages wird auf Anlage eins zur Klageschrift vom 18. September 2015 verwiesen.

Mit Schreiben vom 31.7.2015 wandten sich die Kläger an die Beklagte und baten um Entlassung des Klägers zu eins aus dem Mietvertrag und um die Aufnahme einer dritten Person, Herrn … der in den Hauptmietvertrag.

Mit Schreiben vom 17.8.2000 verweigerte die Beklagte die Zustimmung diesem Hauptmieterwechsel mit Verweis auf die Einkommensverhältnisse des ….

Der Kläger zu eins gab bei seinem Einzug in die Wohnung an, Bildungsreferent zu sein und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 970,00 € im Monat zu verfügen.

Der von den Klägern vorgeschlagene Mieter, …, ist Stipendiat der …, der über eine Stipendienzusage bis zum 31.3.2016 verfügt.

Die Kläger behaupten, das Stipendium des Herrn … sei über den 31.3.2016 hinaus verlängert worden. Sie behaupten weiter, den Mietvertrag seinerzeit als Wohngemeinschaft abgeschlossen zu haben, was der Beklagten auch bekannt gewesen sei. Dies ergebe sich insbesondere aus der Altersstruktur der Mieter und sei bei der Vertragsanbahnung auch zum Ausdruck gekommen.

Sie behaupten weiter, die Forderungen der Beklagten seien durch Bürgschaften abgesichert.

Die Kläger beantragen, die Beklagte zu verurteilen, dem Ausscheiden von Herrn …, aus dem seit dem 1.1.2014 bestehenden Mietverhältnis über die Wohnung …, begründet durch Mietvertrag vom 1.12.2013, zuzustimmen sowie die Zustimmung zum Eintritt von Herrn … der als Mieter in das Mietverhältnis zu erklären.

Die Beklagte beantragt Klageabweisung.

Sie behauptet, dass das Stipendium bei der … eine maximale Förde[…]


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