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Der Erbschein

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Was ist der Erbschein und wofür braucht man ihn?
Foto: Yastremska/Bigstock

Nach dem Tod eines Menschen, gibt es für dessen Angehörige einiges zu regeln. Wer zum Beispiel das Konto eines Erblassers auflösen will, oder über dessen hinterbliebene Immobilie verfügen will, muss seine Berechtigung dafür auch beweisen können. Liegen weder ein Testament oder ein Erbvertrag vor, die die Berechtigung ausreichend beweisen, ist ein sogenannter Erbschein erforderlich. Aus diesem Erbschein geht hervor, wer zu welchen Anteilen Erbe am Nachlass des Verstorbenen geworden ist.
Erbschein beantragen – Nachweise müssen vorgelegt werden
Um einen Erbschein ausgestellt zu bekommen, muss dieser beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht, an dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, beantragt werden. Je nach Form der Erbschaft werden dabei spezifische Erbscheine benötigt. So ist ein Alleinerbschein dem Wortlaut nach für einen Alleinerben sinnvoll, während die Erbengemeinschaft einen Gemeinschaftserbschein einfordern muss. Auch ein Teilerbschein für bestimmte Bereiche ist denkbar. Die Antragstellung unterliegt dabei keiner gesonderten Formvorschrift, jedoch ist es zwingend notwendig, dass der Erbe dem Nachlassgericht seine Erbberechtigung nachweisen kann. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:

Todeszeitpunkt,
Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser,
Angaben zu solchen Personen, die den Antragsteller von der Erbfolge ausschließen, oder, dessen Erbteil mindern könnten,
Vorhandensein von Testamenten und Erbverträgen,
Anhängigkeit eines Rechtsstreits vor Gericht über den Nachlass.

Diese Nachweise können in Form von öffentlichen Urkunden erbracht werden. Nur in Sonderfällen genügt die Abgabe anderer Beweismittel.

Beantragung erfolgt nicht kostenlos
Die Erteilung eines Erbscheins ist immer mit Kosten verbunden. Ein genauer Wert ist nicht festzulegen. Vielmehr lässt sich sagen, dass die Kosten für den Erbschein mit dem Wert des Nachlasses, den der Erblasser hinterlassen hat, steigt.

Achtung: Das Beantragen des Erbscheins ist nicht fristlos!

Wichtig zu wissen ist: Mit der Antragstellung eines Erbscheins wird das Erbe automatisch angen[…]


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