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Neufahrzeug: Minderwert eines bei einem Transport beschädigten Neuwagens

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AG Pfaffenhofen, Az.: 1 C 290/16, Urteil vom 05.08.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 19.05.2015 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 800,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend.

Symbolfoto: diego cervo/ Bigstock

Die Klägerin hatte unstreitig die Beklagte mit dem Transport eines Pkw der Marke Opel Corsa von Essen nach Borsdorf beauftragt. Der Transport wurde am 15.12.2014 durchgeführt. Hierbei wurde der entsprechend unstreitig als Anlage zur Klageschrift vom 30.03.2016 beigefügte Frachtbrief ausgestellt.

Die Beklagte wiederum hatte diesen Transportauftrag an das Transportunternehmen Fa. M. unter der Firmenbezeichnung „…“, … weitergereicht, die den Transport letztlich ausgeführt hatte. Hierbei war es zur Beschädigung des vorbenannten Neuwagen Opel Corsa gekommen.

Gemäß Gutachten des Ingenieurbüro für Kfz-Wesen S. vom 23.12.2014 waren Reparaturkosten ohne MwSt. in Höhe von 1.631,56 €, MwSt von 19 % in Höhe von 310,00 € und Reparaturkosten mit MwSt in Höhe von 1.941,56 € sowie eine Wertminderung von 800,00 € festgestellt worden.

Mit Regressschreiben vom 18.05.2015 hatte die Klägerin die Beklagte unter Vorlage der Schadensbelege zur Regulierung des Gesamtschadens von 1.970,15 € aufgefordert. Das Schreiben lautet auszugsweise wie folgt: „Regressschreiben vom 18.05.2015, Schadensdatum 15.12.2014, Fahrzeugtyp Opel Corsa, Fahrgestell-Nr. 041713.

Sehr geehrte Damen und Herren. Zu obigen Transportschaden haben wir anliegende Rechnung (en) in Höhe von netto

Reparaturkosten 969,75 €

Gutachten 200,40 €

Wertminderung 800,00 €

Auslagen/Sonstiges 0,00 €

Schadenssumme 1.970,15 €

erhalten

Wir bitten Sie, d[…]


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