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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hinweispflichten beim privaten Gebrauchtwagenverkauf

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AG Paderborn, Az.: 51 C 27/06, Urteil vom 23.01.2008

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.550 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes seit dem 21.10.2005 Zug um Zug gegen die Übergabe und Übertragung des Eigentums an dem Pkw Opel Corsa –B, Farbe blau, Fahrzeugidentifikationsnummer: … … am Standort des Fahrzeugs …, … G K, OT Deetz, zu zahlen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.355,74 Euro nebst Zinsen

auf den Betrag von 897,62 Euro in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes seit dem 28.02.2006, auf den Betrag von 357,84 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.02.2007, auf den Betrag von 100,28 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab dem 15.10.2007, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 05.11.2005 mit der Annahme des Pkw Opel Corsa –B, Farbe blau, , Fahrzeugidentifikationsnummer: … … , in Verzug befindet.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte den Kläger von den monatlichen Unterstellkosten in Höhe von 30 Euro ab dem Monat März 2007 bis zur Abholung des Pkw Opel Corsa –B, Farbe blau, , Fahrzeugidentifikationsnummer: … … , bei Herrn C R, K weg .. in … K L OT Damsdorf freizustellen hat.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Streitverkündeten trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Foto: carroteater/Bigstock

Der Kläger begehrt von der Beklagten Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Schadenersatz über ein bei der Internetauktionsplattform ebay erworbenes Fahrzeug.

Am 02.10.2005 schlossen die Parteien einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug der Marke Opel Corsa zum Preis von 1.550 Euro. Die Beklagte bot dieses Fahrzeug über die Internetauktionsbörse ebay mit folgenden A[…]


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