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Der Versorgungsausgleich im Familienrecht

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So läuft der Versorgungsausgleich ab – Alles was Sie wissen müssen
Auf dieser Seite möchten wir Sie umfassend über das Scheidungsrecht im Hinblick auf den Versorgungsausgleich informieren. So können Sie sich, bevor Sie gleich einen Anwalt verständigen müssen, erste Eindrücke und Informationen verschaffen. Sollten auch danach noch weitere Fragen bestehen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen Beratungstermin in der Kanzlei mit einem unserer Rechtsanwälte für Familienrecht zu vereinbaren.
Versorgungsausgleich: Geschiedene teilen ihre Rente
Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, erwirbt zusammen mit seinem Lohn Rentenanwartschaften. In einer Vielzahl von Ehen tritt einer der beiden Ehegatten im Sinne der Kinderbetreuung für einen gewissen Zeitraum beruflich zurück. Dabei erwirbt der zumindest vorübergehend zu Hause bleibende Ehepartner nur sehr geringe Rentenanwartschaften.

Die Entscheidung Kinder zu bekommen, ist in den meisten Fällen jedoch nicht nur einseitig, sondern wird von beiden Partnern gewollt. Dann ist es nach allgemeinem Verständnis nicht gerecht, wenn der sich um die Kinder kümmernde Ehegatte wenig Rentenanwartschaften erwirbt und dadurch einen Nachteil erleidet, während der voll berufstätige Partner bei der Scheidung all seine Anwartschaften behält. Daher werden die Versorgungsanrechte, die von einem Ehegatten während der Ehe erworben werden, als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Sie gehören ihnen zu gleichen Teilen.

Was Sie beim Versorgungsausgleich beachten sollten? Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zum Rentenausgleich bei Scheidung und wie sich dadurch Ihre Rente ändert. Symbolfoto: dolgachov / Bigstock
Hälftige Teilung der Versorgungsanrechte der ehemaligen Ehegatten
Der Versorgungsausgleich ist ein Bestandteil des Scheidungsverfahrens und wird von Amts wegen durchgeführt. Bei der Scheidung dient er dem Zweck, die verschieden hohen Rentenanwartschaften für die Altersrente auszugleichen. Lassen sich die Eheleute also scheiden, werden sämtliche Versorgungsanrechte hälftig geteilt. Doch nicht nur wegen gemeinsamer Kinder hat der eine Ehegatte gegen den anderen einen Anspruch […]


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