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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiederholungskündigung – Zurückweisung

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Zusammenfassung: Wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers ausgesprochen, so ist es regelmäßig zweckmäßig der Kündigung eine Originalvollmacht beizufügen, aus welcher die Bevollmächtigung der handelnden Person hervorgeht. Andernfalls kann die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden. Ob die Zurückweisung auch im Falle einer Wiederholungskündigung möglich ist, ist – wie das Bundesarbeitsgericht nunmehr entschieden hat – eine Frage des Einzelfalles und insbesondere vom genauen Inhalt der bei der ersten Kündigung übersandten Kündigung abhängig.

Bundesarbeitsgericht
Az: 6 AZR 492/14
Urteil vom 24.09.2015

Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. März 2014 – 12 Sa 265/13 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Tatbestand
Die Parteien streiten noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis mit der Frist des § 113 Satz 2 InsO zum 31. Oktober 2012 beendet worden ist.
Die Klägerin war seit dem 15. Mai 2011 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten (Schuldnerin), einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in den USA, als Rechtsanwältin beschäftigt. In Ziff. 5.2 des Anstellungsvertrags war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende vereinbart.
Auf Eigenantrag der Schuldnerin vom 28. Mai 2012 führte der United States Bankruptcy Court Southern District of New York ein Restrukturierungsverfahren nach Chapter 11 des Bankruptcy Code idF vom 17. Oktober 2005 (Chapter 11 B.C.) durch. Bereits am 22. Mai 2012 hatte das Abwicklungskomitee der Schuldnerin Herrn M zum Chief Restructuring Officer (CRO) eingesetzt und ihn mit der Befugnis zur Vornahme sämtlicher im Zusammenhang mit dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. erforderlichen Willenserklärungen ausgestattet. Die Schuldnerin beschloss, ua. ihren Standort in Frankfurt am Main, für den die Klägerin eingestellt war, zu schließen. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin durch ihren jetzigen Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 20. Juni 2012. Der[…]


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