Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwangerschaft der Schwangerschaftsvertretung – Verschweigen bei Einstellung

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Eine Arbeitnehmerin die befristet als Schwangerschaftsvertretung für eine schwangere Mitarbeiterin eingestellt wird, muss vor Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber ihre bestehende Schwangerschaft nicht offenlegen (LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 6 Sa 641/12). Die Frage, ob eine Offenbarungspflicht der Schwangeren besteht, wenn direkt ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft ansteht, hat das LAG Köln offen gelassen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv