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Die Salvatorische Klausel im Mietvertrag: Ein Rettungsanker bei Unwirksamkeit?

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Die salvatorische Klausel ist ein entscheidendes rechtliches Instrument in Mietverträgen, das die Gültigkeit des gesamten Vertrags sichert, selbst wenn einzelne Teile aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Gerichtsentscheidungen für ungültig erklärt werden.

(Symbolfoto: fermate /Canva)


✔ Kurz und knapp

Definition der salvatorischen Klausel: Sie ist ein rechtliches Instrument in Verträgen, das die Gültigkeit des restlichen Vertrags aufrechterhält, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sind.
Rechtliche Bedeutung: Die Klausel unterstützt die Stabilität und Durchführbarkeit des Mietvertrags und schützt vor rechtlichen Unsicherheiten und finanziellen Risiken für beide Parteien.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Ergänzt § 139 BGB, indem sie klarstellt, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen die Gültigkeit des gesamten Vertrags nicht beeinträchtigt.
Schutz des Vertrags: Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt der restliche Vertrag weiterhin gültig, was Streitigkeiten und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen verhindert.
Wahrung des Vertragszwecks: Die Klausel ermöglicht es, den Vertrag auch bei teilweiser Unwirksamkeit fortzuführen, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Intentionen der Parteien zu wahren.
Anwendungsbeispiele in der Rechtsprechung: Mehrere Fälle in der deutschen Rechtsprechung zeigen die Wichtigkeit der Klausel für die Aufrechterhaltung der Vertragsstabilität, wie Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verdeutlichen.
Voraussetzungen für eine wirksame salvatorische Klausel: Sie muss klar und verständlich formuliert sein und darf nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Gestaltungsempfehlungen: Für Vermieter ist es wichtig, die Klausel klar zu formulieren. Mieter sollten Verträge prüfen und auf das Vorhandensein und die Bedeutung der Klausel achten.
Mögliche Nachteile: Unklar formulierte Klauseln können zu rechtlich[…]


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