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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ratgeber zum Fahrverbot

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Alles wichtige zum Fahrverbot nach Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Das Fahrverbot stellt, direkt hinter dem endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis, die zweithöchste denkbare Strafe für einen Fahrzeughalter dar. Die genaue Definition des Begriffs Fahrverbot ist im Grunde genommen zwar durchaus selbsterklärend, jedoch ist sie im juristischen Sinne sehr genau festgelegt. Als Fahrverbot wird das Verbot für einen Menschen definiert, ein von einem Motor angetriebenes Fahrzeug führen zu dürfen. Als Führerscheininhaber müssen Sie in verschiedenen Situationen mit einem Fahrverbot rechnen. Beste Beispiele hierfür sind das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, die gravierende Geschwindigkeitsüberschreitung sowie die Missachtung einer roten Ampel. Es gibt jedoch auch noch andere Wege zum Fahrverbot, die dem Fahrzeugführer vielleicht überhaupt nicht bewusst sind.

Droht Ihnen ein Fahrverbot? Dann wenden Sie sich umgehen an uns: 02732 791079. Oder lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Mängel und Einspruchsmöglichkeiten prüfen. Gerne beraten wir Sie auch, ob und wie ein Fahrverbot umgangen oder umgewandelt werden kann.  Nutzen Sie dafür einfach unser Anfrage Formular: Bußgeldbescheid prüfen.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von geschlossenen Ortschaften
Fahrverbot bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung – Wann droht es? Wie lange fällt es aus? Gibt es Möglichkeiten ein Fahrverbot zu umgehen oder abzumildern? Symbolfoto: Burdun/Bigstock

Autofahrer, die aufgrund einer überhöhten Geschwindigkeit geblitzt wurden, müssen definitiv mit einem folgenden Bußgeldbescheid und im schlimmeren Fall sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Das Straßenverkehrsrecht wurde in der jüngeren Zeit durch den Gesetzgeber stark modifiziert, sodass immer noch Unklarheiten bei der Bevölkerung vorherrschen. Fakt ist, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot nach sich ziehen können. Ob das Fahrverbot je[…]


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