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Nunmehr vertritt auch das LG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11, die Auffassung, das eine Unternehmens-Facebook-Seite ein ordnungsgemäßes Impressum haben muss. Dies hatte bereits zuvor das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11 ebenso entschieden. Es könnte somit sein, dass bald eine neue Abmahnwelle kommt. Eine Ergänzung der bestehenden Facebook-Seite sollte somit sofort vorgenommen werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/facebook-seite-impressumpflicht-fuer-gewerbliche-seiten_1474/