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Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

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Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Die Ehe zweier Menschen gilt zwar als Bund für das Leben, allerdings kommt es immer häufiger auch zu einer Scheidung. Eine derartige Scheidung kann für beide Seiten durchaus emotional belastend sein und überdies auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, wenn das Ehepaar bereits damit begonnen hatte, sich ein gemeinschaftliches Leben aufzubauen. Beide Seiten haben jedoch im Fall einer Scheidung durchaus ein Interesse daran, dass die Scheidung bzw. Auseinanderdividierung des gemeinschaftlichen Lebens sehr schnell und möglichst ohne Konflikte abläuft. Dies kann durchaus bereits im Vorfeld mit einer Scheidungsfolgevereinbarung erreicht werden.

Notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung – Wann ist diese sinnvoll und was genau regelt sie? (Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Die Scheidungsfolgevereinbarung ist, wie es der Name bereits vermuten lässt, eine gemeinschaftliche Vereinbarung des Ehepaares. In dieser Vereinbarung werden sämtliche wichtigen Fragen, die im Fall einer Trennung aufkommen, einvernehmlich schon im Vorfeld geklärt. Die Scheidungsfolgevereinbarung ist durchaus mit Kosten verbunden, kann jedoch im Fall einer Ehescheidung sehr viele Kosten einsparen. Eine rechtsanwaltliche Begleitung bei der Scheidungsfolgevereinbarung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, die rechtsanwaltliche Begleitung ist jedoch auf jeden Fall empfehlenswert!

Ob eine Scheidungsfolgevereinbarung eine gewisse Form erfüllen muss, hängt sehr stark von dem Inhalt der Scheidungsfolgevereinbarung ab. Sollte auch nur ein einziger Punkt der Vereinbarung gesetzlich eine gewisse Form erfüllen müssen, so muss die gesamte Scheidungsfolgevereinbarung dieser Formvorschrift entsprechen.
Was genau ist eine Scheidungsfolgevereinbarung eigentlich?
Im Grunde genommen handelt es sich bei der Scheidungsfolgevereinbarung um einen Vertrag, der zwischen den beiden Ehepartner für den Fall einer Scheidung abgeschlossen wird. Von dem reinen Grundgedanken her ähnelt die Scheidungsfolgevereinbarung durchaus dem Ehevertrag, allerdings gibt durchaus auch Unterschiede. Diese Unterschiede beziehen sich dabei jedoch rein auf den Inhalt. Der Ehevertrag unterliegt der Vertra[…]


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