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„Klaut“ ein privater eBay-Anbieter bei Dritten Fotos, um mit diesen für seinen bei eBay angebotenen Artikel zu werben und wird er daraufhin vom Fotorechteinhaber abgemahnt, können lediglich Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro vom eBay-Anbieter verlangt werden (LG Köln, Beschluss vom 29.07.2011, Az.: 28 S 10/11).[…]