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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorruhestand – Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei tariflichen Vorruhestandsreglungen

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsregelungen (vorzeitige Altersrente) auszugleichen, da Frauen in der Regel früher Altersrente erhalten als Männer  (BAG, Beschluss vom 15.2.2011, Az: 9 AZR 584/09).[…]


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