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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsregelungen (vorzeitige Altersrente) auszugleichen, da Frauen in der Regel früher Altersrente erhalten als Männer (BAG, Beschluss vom 15.2.2011, Az: 9 AZR 584/09).[…]