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Ein Käufer kann auch dann noch von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wenn er zwar bei Aushändigung der Kaufsache deren Mangelfreiheit bestätigt, jedoch später einen Mangel feststellt, den er bei Übergabe nicht erkennen konnte (AG München, Urteil vom 22.10.2010, Az: 133 C 28852/08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bei-maengelfeststellung_857/