Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Der Werbungskostenabzug kann einem Vermieter gestrichen werden, wenn er an einen Familienangehörigen vermietet und der vereinbarte Mietzins unter 56 % der ortsüblichen Miete liegt (FG Hessen, Urteil vom 17.11.2009, Az.: 5 K 3027/07). Es ist hierbei auch unerheblich, ob die Immobilie sanierungsbedürftig und deshalb der Mietzins so niedrig ist.[…]