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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vermietung an Angehörige und Werbungskostenabzug für Immobilie

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Der Werbungskostenabzug kann einem Vermieter gestrichen werden, wenn er an einen Familienangehörigen vermietet und der vereinbarte Mietzins unter 56 % der ortsüblichen Miete liegt (FG Hessen, Urteil vom 17.11.2009, Az.: 5 K 3027/07). Es ist hierbei auch unerheblich, ob die Immobilie sanierungsbedürftig und deshalb der Mietzins so niedrig ist.[…]


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