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Verkehrsunfall bei Spurwechsel im Reißverschlussverfahren

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AG Rüdesheim, Az.: 3 C 208/14,  Beschluss vom 04.09.2014

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 25 % des aus der Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung bei der … Allgemeine Versicherung AG zur Versicherungs Nr. … in Folge des Verkehrsunfallereignisses vom 11.9.2013 auf der B 42 km: 2.300 in Eltville entstandenen und künftig entstehenden Rückstufungsschaden zu ersetzen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 75 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.5.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 75 % der Kläger und haben zu 25 % die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen sich abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils gesamt gegen sie vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz von den Beklagten bzw. die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung aus einem Verkehrsunfall vom 11.9.2013.

Symbolfoto: Von khunkorn /Shutterstock.com

Der Kläger ist Eigentümer eines Audi A6 mit dem amtlichen Kennzeichen …. Die Beklagte zu 1) ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Beklagte zu 2) Halterin des unfallgegnerischen VW, der vom Inhaber der Beklagten zu 2), Herrn L, gefahren wurde.

Der Kläger und Herr L. befuhren an diesem Tag gegen 10 Uhr 45 die B 42 in Richtung Wiesbaden. Zwischen den Ausfahrten Eltville und Walluf befand sich eine Baustelle, so dass kurz nach der Ausfahrt Martinsthal zwei Fahrspuren zu einer zusammengeführt wurden. Dies war auch durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.

Der Kläger befuhr die rechte, Herr L. die linke der beiden Fahrspuren. Letztere endet durch Begrenzungsbarken und leitet infolge der Baustelle auf die rechte Fahrbahn.

Beim Wechsel auf die rechte Fahrspur kollidierte das Beklagtenfahrzeug mit dem hinteren linken Kotflügel des klägerischen Fahrzeugs. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen.

Am klä[…]


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