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Die Abwrackprämie wird bei der Grundsicherung für Arbeitslose vollständig als Einkommen angerechnet, so dass sie sich leistungsmindernd auswirkt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom03.07.2009, Az.: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).[…]
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