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Helloween trotz Corona Ratgeber Bussgeld

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Das Jahr 2020 war aus Sicht der kulturellen Ereignisse ein überaus besonderes Jahr. Bedingt durch die allseits bekannte Corona-Pandemie wurden sowohl Konzerte als auch Fußballspiele sowie Feierlichkeiten im privaten Rahmen entweder gänzlich abgesagt oder auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. Ein Event jedoch ist ein ganz besonderes Event und hat sich in den letzten Jahren in Deutschland zu einer liebgewordenen Tradition entwickelt – Halloween. In früheren Tagen war dieser eine Abend im Jahr eher den amerikanischen Kindern vorbehalten, doch auch hierzulande gehen sehr viele kleine und auch große Gruselfans in den Abendstunden auf die Straßen, um an den Häusern der Menschen das viel berühmte „Süßes sonst gibt es Saures“ Spiel zu zelebrieren. Natürlich macht Corona auch vor diesem einen besonderen Abend im Jahr nicht halt, sodass sich viele Menschen fragen, ob in diesem Jahr Halloween überhaupt stattfinden kann und falls ja, in welchem Umfang der Spuk Spaß eingeschränkt wird. Die Antwort auf diese Frage kann nicht so einfach verpauschalisiert gegeben werden, vielmehr muss eine Differenzierung stattfinden.

Symbolfoto: Von Kuzina Natali/Shutterstock.com
Die Halloween Party
Im Hinblick auf die Events gibt es in den jeweiligen Bundesländern durchaus unterschiedliche Regelungen. Sollte eine öffentliche Halloween-Party geplant sein, so gilt dies als öffentliche Veranstaltung und darf dementsprechend nur unter ganz eingeschränkten Auflagen stattfinden. Es hängt hierbei sehr stark mit den Rahmenbedingungen der Halloween-Party zusammen, ob diese überhaupt stattfinden kann. Der Freistaat Bayern hat beispielsweise die Regelung getroffen, dass derartige Events lediglich mit einer Maximalteilnehmerzahl von 100 Gästen stattfinden darf. Berlin hat hierbei eine gänzlich andere Regelung, da sogar 1000 Maximalteilnehmer als Gäste anwesend sein dürfen – falls der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann. Bremen beispielsweise verfolgt dabei eine gänzlich andere Politik. In dem kleinen Bundesland sind lediglich 10 Teilnehmer bei einer derartigen Veranstaltung erlaubt. Bei einer öffentlichen Veranstaltung ist es überdies auch für den Veranstalter Pfli[…]


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