Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Oberlandesgericht Jena – Az.: 3 OLG 151 SsBs 2/18 – Beschluss vom 17.05.2018

1. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Gera wird das Urteil des Amtsgerichts Jena vom 23.10.2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Jena zurückverwiesen.
Gründe
I.

Mit Bußgeldbescheid der Stadt J/Bußgeldstelle vom 16.01.2016 war gegen den Betroffenen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 33 km/h ein Bußgeld von 160,- € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer ausgesprochen worden.

Nach fristgerechtem Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Jena gegen ihn mit Urteil vom 23.10.2017 wegen fahrlässiger Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit innerorts um 18 km/h eine Geldbuße von 35,- € verhängt.

Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft Gera am 11.12.2017 Rechtsbeschwerde eingelegt, die auf die Sachrüge gestützt ist und sich gegen die Annahme einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 18 km/h sowie den erkannten Rechtsfolgenausspruch wendet.

Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ist dem Rechtsmittel mit Stellungnahme vom 04.01.2018 beigetreten und hat beantragt, das angefochtene Urteil mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben und die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht Jena zurückzuverweisen.

II.

1. Die statthafte und auch sonst nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Die erhobene Sachrüge der Verletzung materiellen Rechts greift aus den in der Beschwerdebegründung vom 11.12.2017 und der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 04.01.2018 ausgeführten Gründen durch.

Ergänzend hierzu, auch mit Blick auf die Gegenerklärung des Betroffenen vom 30.04.2018, bemerkt der Senat:

a) Das Amtsgericht Jena stützt seine „Zweifel“ daran, ob das zum Einsatz gekommene Messgerät ‚PoliScan Speed‘ der Firma V den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren entspreche, auf die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 im dortigen Verfahren 21 OWi 509 Js 35740/15 (zitiert nach juris). Dabei erschöpft sich seine Argumentation im angefochtenen Urteil darin, dass die Eichung des Geschwindigkeitsüberwachungsgeräts nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, weil zumindest abstrakt nicht auszuschließen sei, dass entgegen der Vorgabe des in der Bauartzulassung definierten Messbereichs[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv