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Rechnet die Kaskoversicherung einen Verkehrsunfall zugunsten des Versicherungsnehmers ab (Überzahlung), so kann sie die überhöhte Zahlung nicht ohne weiteres vom Versicherungsnehmer zurückfordern (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.08.2008, Az.: 3 U 270/07). Lediglich in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer es erkennen muss, dass ein Abrechnungsfehler von Seiten der Kaskoversicherung vorliegt, kann diese den überzahlten Betrag vom Versicherungsnehmer zurückfordern.[…]
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