Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bewilligung von Prozesskostenhilfe Anforderungen an hinreichende Erfolgsaussicht

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Sieg für die Rechtshilfe: Prozesskostenhilfe im Sozialrecht gewährt
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verhandelt wurde, hat sich ein Kläger erfolgreich gegen die Ablehnung seiner Prozesskostenhilfe gewehrt. Der ursprüngliche Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg wurde aufgehoben, was bedeutet, dass der Kläger nun die Mittel erhält, die er benötigt, um seinen Rechtsstreit zu führen. Das Kernproblem in diesem Fall war die anfängliche Verweigerung der Prozesskostenhilfe, was bei finanziell eingeschränkten Klägern zu erheblichen Hindernissen bei der Rechtsverfolgung führen kann.

Direkt zum Urteil Az: L 3 U 84/18 springen.

[toc]
Prinzipien der Prozesskostenhilfe
Die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigte die Anforderungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Kläger, der nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wenn seine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht als mutwillig erachtet wird. Es wurde betont, dass die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen und dass die Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigert werden darf, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des hilfebedürftigen Partei ausgeht.
Bewertung der Erfolgsaussichten
In diesem speziellen Fall entschied das Gericht, dass die Klage des Klägers, die eine Änderung des Bescheides und die Verpflichtung zur Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls beinhaltete, hinreichende Erfolgsaussichten aufweist. Es wurde festgestellt, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Bedeutung für die Verletztenrente
Die Kernfrage in diesem Fall betraf die Verletztenrente. Laut § 56 Abs 1 S 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) haben Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist, Anspruch auf eine Rente. Dieser Sachverhalt unterstreicht die Relevanz der Prozesskostenhilfe bei der Wahrnehmung solcher Ansprüche.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Menschen Zugang zur Justiz haben, auch wenn sie die Koste[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv