Ein Sieg für die Rechtshilfe: Prozesskostenhilfe im Sozialrecht gewährt
In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verhandelt wurde, hat sich ein Kläger erfolgreich gegen die Ablehnung seiner Prozesskostenhilfe gewehrt. Der ursprüngliche Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg wurde aufgehoben, was bedeutet, dass der Kläger nun die Mittel erhält, die er benötigt, um seinen Rechtsstreit zu führen. Das Kernproblem in diesem Fall war die anfängliche Verweigerung der Prozesskostenhilfe, was bei finanziell eingeschränkten Klägern zu erheblichen Hindernissen bei der Rechtsverfolgung führen kann.
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Prinzipien der Prozesskostenhilfe
Die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigte die Anforderungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Kläger, der nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wenn seine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht als mutwillig erachtet wird. Es wurde betont, dass die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen und dass die Prozesskostenhilfe nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten verweigert werden darf, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des hilfebedürftigen Partei ausgeht.
Bewertung der Erfolgsaussichten
In diesem speziellen Fall entschied das Gericht, dass die Klage des Klägers, die eine Änderung des Bescheides und die Verpflichtung zur Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls beinhaltete, hinreichende Erfolgsaussichten aufweist. Es wurde festgestellt, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Bedeutung für die Verletztenrente
Die Kernfrage in diesem Fall betraf die Verletztenrente. Laut § 56 Abs 1 S 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) haben Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist, Anspruch auf eine Rente. Dieser Sachverhalt unterstreicht die Relevanz der Prozesskostenhilfe bei der Wahrnehmung solcher Ansprüche.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Menschen Zugang zur Justiz haben, auch wenn sie die Koste[…]