Wir haben bereits vor einiger Zeit etwaige Urteile gesammelt und in den Blog eingestellt. Wir bekommen immer wieder Anfragen, wie viel Minderung für dieses und jenes zulässig ist. Grundsätzlich kann man dieses gar nicht pauschal sagen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Beispielsweise urteilen die Gerichte in Bayern, dass eine Mietminderung in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist, wenn man österreichisches Fernsehen nicht empfangen kann, dies jedoch vertraglich geschuldet ist. In NRW würde das Ganze mit Sicherheit schon wieder anders beurteilt werden. Die nachfolgenden Urteile zum Thema Mietminderung liegen zwar teilweise schon ein paar Jahre zurück, geben aber zumindest einen guten Überblick – aber auch nicht mehr – zu möglichen Minderungsquoten. Diese Zusammenstellung und noch Vieles mehr finden Sie auf unserer Homepage www.ra-kotz.de[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 20 NE 20.1337 – Beschluss vom 19.06.2020 I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Mit seinem Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO verfolgt der Antragsteller das Ziel, […]